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Strahlendes Lächeln mit „Lumineers"

Im WEEK Lifestyle-Magazin vom 5. März 2010 werden „Lumineers“ als einfacher, schmerzfreier, schonender, dauerhafter Weg zu einem schönen Lächeln stark idealisiert präsentiert. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, etwas näher auf die Informationen aus diesem Artikel und auf die vorgestellte Technik einzugehen.

Was ist ein „Lumineer“?

Ein „Lumineer“ ist eine hauchdünne Verblendschale aus Keramik (Keramikveneer), die ganz ohne Abschleifen (Präparation) des Zahnes auf diesen aufgeklebt wird. Der wirkliche Name für diese Technik heißt „Prepless-Veneer“. „Lumineer“ bezeichnet ein Produkt der Firma DenMat.

Der einfache Weg zu einem schönen Lächeln?

Seit 30 Jahren werden kleine ästhetische Defekte und große ästhetische Frontzahnrestaurationen mit Composite (plastische Keramik) mit sehr wenig Präparation äußerst erfolgreich durchgeführt und bis heute perfektioniert. (Der berühmteste Vertreter dieser Technik ist Lorenzo Vanini.)

Vor 20 Jahren wurden Composite-„Lumineers“ ohne Zahnpräparation empfohlen und waren in Hollywood Hauptmaterial von kurzfristigen Zahnumformungen und kurzfristigen ästhetischen Verbesserungen von Schauspielern.

Die Keramik-„Lumineers“ ohne Zahnpräparation wurden zur selben Zeit als „permanente“ Lösung entwickelt. Diese Veneers bekamen damals den Namen Prepless-Veneers  (Veneers ohne Präparation).

Erst in letzter Zeit sind Prepless-Veneers auch unter Ästhetikspezialisten für langfristige Restaurationen mehr und mehr akzeptiert, da es mittlerweile Produkte wie Lithiumdisilikat von Ivoclar gibt, welche die Festigkeitsqualität und Bruchfestigkeit besitzen, die andere Produkte versprechen.

Indikationen und Kontraindikationen

Die Präparationsfreiheit der „Lumineers" wird in der Werbung häufig als Vorteil dargestellt. Wir verwenden im Institut Dr. Huemer keine „Lumineers", aus folgenden Gründen:

  1. Die Möglichkeiten einer ästhetischen Zahnkorrektur sind ohne leichte Präparation der Zahnvorderseite stark begrenzt.
  2. Am Zahnfleischrand entsteht ganz ohne Präparation oft ein wulstiger Übergang zwischen Zahn und Veneer.
  3. „Lumineers" hatten bisher den Status von Provisorien.
  4. Alte Kronenränder und schwarze Dreiecke zwischen Zähnen und Kronen können mit „Lumineers" nicht verbessert werden.
  5. Massive Farbveränderungen können nur mit massiv opaquen Haftvermittlern abgedeckt werden, was zu starken ästhetischen Einbußen führt (kloschüsselweiße Zähne).
  6. Der Hersteller der „Lumineers" (DenMat) gibt, anders als im Artikel dargestellt, keine lebenslange Garantie, sondern nur eine 5(!)-Jahres-Garantie mit strengen Auflagen.
  7. "Lumineers" wie auch andere Prepless-Veneers brechen und chippen (Abbrechen kleiner Keramikteile) genauso wie andere Keramikrestaurationen an stresstragenden Bereichen. (Positiv fällt hier das mittlerweile erprobte Lithiumdisilikat auf.)


Die wirklichen Indikationen für Prepless-Veneers sind:

  • bei Kindern nach Unfällen und bei Risiko von zusätzlicher Pulpenschädigung
  • bei ästhetischen Korrekturen von kleinen Defekten und Zapfenzähnen
  • beim Schließen kleiner Zahnlücken
  • bei Wunsch nach permanenter Zahnaufhellung bei ideal stehenden Frontzähnen
  • wenn Volumen problemlos zur Lippenseite aufgebaut werden darf
  • bei komplexen ästhetischen Fällen (z. B. Zahnfehlstellung, massiv abgebaute Frontzähne, starke Zahnverfärbung, große Zahnlücken etc.), wenn nur eine ästhetische Verbesserung und keine Topästhetik angestrebt wird (= ästhetisches Provisorium!)
    Provisorische Veneertechnik setzen wir mit Composite um, weil dieses Material viel mehr Möglichkeiten bietet als Prepless-Veneers aus Keramik.

 

„Perfekte" Lösung mit lebenslanger Garantie?

Der erwähnte Lifestyle-Artikel stellt aus unserer Sicht eine bedenkliche Firmenwerbung dar. Er enthält Fehlinformationen zu Präparationstiefen, zweimal werden Veneers und Kronen verwechselt. Über Probleme von „Lumineers“ wird kein Wort verloren. Geworben wird mit lebenslanger Garantie, obwohl die Firma DenMat lediglich eine 5-Jahres-Garantie anbietet. Diese ist zudem an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Es wird nur einmal ein „Lumineer“ ausgetauscht, egal wie oft das „Lumineer“ bricht, maximal wird die Garantie aber auf fünf Jahre beschränkt.
  2. Die Restauration („Lumineer“) muss mit Ultrabond befestigt sein. (Unsere Meinung dazu: Ultrabond ist ein exzellentes Bonding, dieser Punkt ist durchaus in Ordnung.)
  3. Der Patient muss jedes Viertel bis jedes halbe Jahr zur Zahnprophylaxe erscheinen. Diese muss durch eine ausgebildete und nicht angelernte Prophylaxeassistentin durchgeführt werden. (Welchen Ausbildungsstand die Prophylaxeassistentinnen der im Artikel angegebenen Ordinationen haben, wird nicht erwähnt.)
  4. Diese Prophylaxesitzungen müssen dokumentiert sein, damit das Garantieangebot der Firma DenMat Gültigkeit hat.

Die Garantieleistung umfasst die Herstellung des Produkts. Portokosten hat der Patient selbst zu tragen.

 

Unser Tipp an Sie als Patient:

Informieren Sie sich gut über die verschiedenen Möglichkeiten, wie sich Ihr individuelles Anliegen umsetzen lässt! Lassen Sie sich fachkundig beraten und über Garantiebestimmungen aufklären. Damit Sie auch langfristig unbeschwert strahlen können.

 

08.03.2010

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